Im Arbeitnehmer(innen)schutzgesetz (ASchG) sind alle Vorschriften festgehalten, die dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer(innen) dienen. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber biete ich jedoch bei Bedarf auch eine medizinische Betreuung an, die weit über gesetzliche Bestimmungen hinausgeht.
Als Facharzt für Arbeitsmedizin biete ich Ihnen folgendes Angebot vor Ort in Ihrer Firma:
Begehungen und Begutachtung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen, Analyse gesundheitsgefährdender Einflüsse und Erhebung des möglichen Erkrankungs- und Unfallpotenzials am Arbeitsplatz
Einstellungsuntersuchungen
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretung und Sicherheitsfachkräften im Dienste des ArbeitnehmerInnenschutzes
Medizinischer Ansprechpartner für Arbeitsinspektorat und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Unterstützung bei betrieblicher Gesundheitsförderung und bei betrieblichem Gesundheitsmanagement
Persönliche Beratung zur Gesundheit für Arbeitnehmer(innen)
Arbeitsmedizinische Beratung und Hilfeleistung zu folgenden Themen:
Verhinderung von Berufskrankheiten
Reisemedizin und Impfberatung: Dienstreisen, Entsendungen (was muss ich beachten, wenn ich Mitarbeiter ins Ausland sende, welche Eignungsuntersuchungen sind dazu sinnvoll), Beratung von mitreisenden Familienmitgliedern, Reiseapotheke und medizinischen Betreuung im Ausland
Organisation der ersten Hilfe und Notfallmedizin
ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen (u.a. Gestaltung ergonomisch optimierter Anlagen und Sozialeinrichtungen, Auswahl ergonomisch einwandfreier Arbeitsmittel)
Einführung für die Gesundheit unbedenklicher Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe
Hautschutz und Hygiene
Auswahl bestens wirksamer Schutzausrüstungen
Pandemieplan
Abhängigkeiten und Suchtprävention
Erkennen psychischer Belastungen und von Burn-out, sowie dem Umgang damit
altersgerechtes und alternsgerechtes Arbeiten
Besonderheiten bei besonders Schutzbedürftigen, wie z.B. Schwangere oder Lehrlinge: Durchführung einer Mutterschutzevaluierung und Beratung im Umgang mit Schwangeren im Betrieb. (Beschäftigungsbeschränkungen- und Verbote wie z.B. Überstunden oder Nachtarbeit) und Beratung zum besonderen Gesundheitsschutz von Lehrlingen
Wiedereingliederungsmanagement für Mitarbeiter(innen) nach langem Krankenstand oder Unfall
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