Arbeitsmedizinische Betreuung vor Ort 

Im Arbeitnehmer(innen)schutzgesetz (ASchG) sind alle Vorschriften festgehalten, die dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer(innen) dienen. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber biete ich jedoch bei Bedarf auch eine medizinische Betreuung an, die weit über gesetzliche Bestimmungen hinausgeht.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin biete ich Ihnen folgendes Angebot vor Ort in Ihrer Firma:

  • Begehungen und Begutachtung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen, Analyse gesundheitsgefährdender Einflüsse und Erhebung des möglichen Erkrankungs- und Unfallpotenzials am Arbeitsplatz
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretung und Sicherheitsfachkräften im Dienste des ArbeitnehmerInnenschutzes
  • Medizinischer Ansprechpartner für Arbeitsinspektorat und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
  • Unterstützung bei betrieblicher Gesundheitsförderung und bei betrieblichem Gesundheitsmanagement
  • Persönliche Beratung zur Gesundheit für Arbeitnehmer(innen)
  • Vorträge zu aktuellen Gesundheitsthemen
  • Arbeitsmedizinische Beratung und Hilfeleistung zu folgenden Themen:
  1. Verhinderung von Berufskrankheiten
  2. Reisemedizin und Impfberatung: Dienstreisen, Entsendungen (was muss ich beachten, wenn ich Mitarbeiter ins Ausland sende, welche Eignungsuntersuchungen sind dazu sinnvoll), Beratung von mitreisenden Familienmitgliedern, Reiseapotheke und medizinischen Betreuung im Ausland
  3. Organisation der ersten Hilfe und Notfallmedizin
  4. ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen (u.a. Gestaltung ergonomisch optimierter Anlagen und Sozialeinrichtungen, Auswahl ergonomisch einwandfreier Arbeitsmittel)
  5. Einführung für die Gesundheit unbedenklicher Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe
  6. Hautschutz und Hygiene
  7. Auswahl bestens wirksamer Schutzausrüstungen
  8. Pandemieplan
  9. Abhängigkeiten und Suchtprävention
  10. Erkennen psychischer Belastungen und von Burn-out, sowie dem Umgang damit
  11. altersgerechtes und alternsgerechtes Arbeiten
  12. Besonderheiten bei besonders Schutzbedürftigen, wie z.B. Schwangere oder Lehrlinge: Durchführung einer Mutterschutzevaluierung und Beratung im Umgang mit Schwangeren im Betrieb. (Beschäftigungsbeschränkungen- und Verbote wie z.B. Überstunden oder Nachtarbeit) und Beratung zum besonderen Gesundheitsschutz von Lehrlingen
  13. Wiedereingliederungsmanagement für Mitarbeiter(innen) nach langem Krankenstand oder Unfall

 

 

Ich stimme der Verwendungen Cookies auf dieser Website zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen